MOTORFAHRZEUGVERSICHERUNG Eine Flottenversicherung lässt sich mit einer ganz normalen Motorfahrzeugversicherung vergleichen, bloss mit viel mehr Vorteilen. Als unabhängiger Versicherungsbroker haben wir den Vorteil, Ihnen verschiedenste Arten einer Flottenversicherung anbieten zu können.
Egal für welche Variante Sie sich aus unserem breiten Angebot für Flottenverträge entscheiden, Sie profitieren auf jeden Fall. Einige Vorteile, je nach Flottengrösse, haben wir aus unserem Leistungskatalog für Sie zusammengestellt:
- Bereits ab wenigen Kontrollschildern bieten wir Ihnen Flottenrabatte an - Jedes Fahrzeug kann mit individuellen Leistungen versichert werden - jede Fahrzeuggruppe (z.B. Personenwagen, Lieferwagen) kann mit individuellen Leistungen versichert werden - Jederzeit aktuelle Leistungsübersicht und Prämienabrechnung pro Fahrzeug / Fahrzeuggruppe - Prämienabrechnung gemäss Fahrzeugbestand an einem bestimmten Stichtag - Fixe Prämie für 2 Jahre aufgrund des Fahrzeugbestandes, welcher vom Kunden gemeldet wurde - Fixe Prämien ohne Einfluss von Schadenfällen - Weniger Administration - etc.
Haftpflichtversicherung
Obligatorische Versicherung für Personen- und Sachschäden, welche Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten hinzufügen. Die Haftpflichtversicherung hat eine Rechtsschutzfunktion zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, der sogenannte passiver Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz kann durch den Bonusschutz ergänzt werden, welcher zur Auswirkung hat, dass Ihr Bonus im darauffolgenden Jahr nicht erhöht wird.
Teilkasko
Die Kaskoversicherung deckt Schäden an eigenem Fahrzeug. Ob Feuer, Diebstahl, Marderschäden, Glasbruch, Vandalenschäden oder Elementarereignisse wie z.B. Überschwemmung, Hochwasser, Steinschlag, Ihr Fahrzeug ist rundum versichert.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung umfasst dieselben Ereignisse wie die Teilkaskoversicherung, einschliesslich Kollisionsschäden an eigenem Fahrzeug. Ebenfalls hier besteht die Möglichkeit den Bonusschutz einzuschliessen.
Unfall
Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum obligatorischen Versicherungsschutz. Die Vereinbarten Leistungen wie z.B. Tod, Invalidität, Taggeld und Heilungskosten für Lenker und Mitfahrer oder für Mitfahrer allein werden zusätzlich und unabhängig von der Schuldfrage, zu allfälligen anderen Personenversicherung, erbracht.
Grobfahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären. Der Einschluss einer Grobfahrlässigkeitsversicherung schützt Sie gegen den Rückgriff oder Leistungskürzung.
Assistance Pannenhilfe Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist dieser Service automatisch eingeschlossen, wenn Haftpflicht- oder Kaskoversicherung besteht. Die Assistance bietet unter anderem Leistungen bei Unfällen, Defekten und Diebstahl europaweit. Zusätzliche Dienste wie z.B. Übernachtung, Heimreise, Abschleppen, Bergen und Ersatzfahrzeug sind je nach Gesellschaft inbegriffen.
Weitere Leistungen
Auslandschadenschutz, Garantieversicherung und Fahrzeugrechtsschutz bieten die diversen Versicherungsgesellschaften an. Wir beraten Sie gerne individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.