DIE TECHNISCHEN VERSICHERUNGEN
(für fahrbare und selbstfahrende Maschinen wie z.B. Auto- und Mobilkrane, Eis-, Schnee-
und Pistenfahrzeuge, Arbeitsbühnen und Hebegeräte) (für fahrbare und stationäre Maschinen wie z.B. Kehrrichtverbrennungsanlagen,
Druckereien, Buchbindereien, Spitäler, Büros) (Elektronische Anlagen (für elektronische Anlagen und Geräte wie z.B. aus der
Kommunikation, Medizintechnik, Büro- und Fototechnik, Sport) (für Computer und Datenträger) (für Bauherren,Total-/Generalunternehmer, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer
und –handwerker) (übernimmt diejenigen Haftungsrisiken des Bauherren) (maschinelle und elektrische Einrichtungen, technische Anlagen, Maschinen, Konstruktionen
aus vorfabrizierten Teilen wie z.B. Seilbahn, Skilifte, Lagerregale, Zementanlagen,
medizinische Anlagen, Chemie- und Kunststoffanlagen)